Geldwäsche-Gesetz (GWG) und
Know Your Counterparty (KYC) Richtlinie

Geldwäsche-Gesetz (GWG) Grundsatzerklärung

Die Karl Faller e.K. verpflichtet sich, keine Geldwäsche zu betreiben oder zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
beizutragen. Die Karl Faller e.K. hat hierzu Know Your Counterparty (KYC)-
Verfahren in Kraft gesetzt, um folgendes zu gewährleisten:

  • Ermitteln Sie die Identität aller Gegenparteien (1);
  • Vergewissern Sie sich, dass die Gegenparteien und ggf. die wirtschaftlichen Eigentümer nicht auf den einschlägigen staatlichen Listen für Personen oder Organisationen aufgeführt sind, die in Geldwäsche, Betrug oder Verwicklung in verbotene Organisationen und/oder Konfliktfinanzierer verwickelt sind.
  • Art und Rechtmäßigkeit des vom Vertragspartner unterhaltenen Geschäftsbetriebs zu verstehen.
  • Geschäftsvorgänge hinsichtlich unüblicher oder verdächtiger Aktivitäten regelmäßig zu überprüfen.

Geldwäsche im Sinne dieser Richtlinie und den damit verbundenen Verfahren ist definiert als die
Verschleierung von Erträgen aus Straftaten bezüglich Ihrer illegalen Herkunft. Die Finanzierung von
Terrorismus umfasst jede Art von finanzieller Unterstützung derer, die terroristische Aktivtäten unterstützen,
fördern, planen oder durchführen.

(1) Definiert als Lieferanten (einschließlich Unterauftragnehmer) und Kunden

GWG-Verantwortlicher und dessen Aufgaben

Karl Faller e.K. ernennt Dr. Konrad Henn zum GWG-Verantwortlichen (GWG-VO) und überträgt die
volle Verantwortung für erforderlichen GWG-Maßnahmen. Der GWG-VO gewährleistet

  • Die effektive Umsetzung der GWG Richtlinie,
  • Die Pflege und Fortschreibung der Prozesse und
  • Die Ausbildung und Schulung von geeigneten Personen.

Informationsaustausch mit Strafverfolgungsbehörden

Soweit nach geltendem Recht erforderlich, werden wir auf Anfragen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden
unsere Aufzeichnungen dahingehend überprüfen, ob zu einzelnen juristischen Person oder Organisationen
Geschäftsvorgänge oder Transaktionen bestehen oder bestanden haben. Für die umgehende
Bearbeitung solcher Anfragen ist der GWG-VO verantwortlich.

Überprüfung von Geschäftspartnern mittels Watchlists

Bevor wir Geschäfte mit neuen Lieferanten oder Kunden tätigen, führen wir eine EU-Sanktionslisten Prüfung
sowie ein Abgleich mit CAHRAS Listen durch.

Falls wir feststellen, dass ein potenzieller Geschäftspartner oder jemand, mit dem oder für den der
Vertragspartner Geschäfte tätigt, auf der OFSI Liste steht, werden wir unverzüglich alle weiteren Beziehungen
mit der betreffenden Person oder der Organisation beenden.

Identifizierung und Überprüfung der Geschäftspartner

Wir bitten alle neuen und bestehenden Geschäftspartner um Vorlage der behördlichen Identitätsnachweise
Dies kann persönliche Ausweisdokumente für Einzelpersonen (einschließlich Kopien von Reisepässen
oder Personalausweisen) und Geschäftslizenzen oder Firmenregistrierungs- / Steueridentifikationsnummern
für Unternehmen umfassen.

Andere KYC Informationen

Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung erheben wir die folgenden Informationen von allen Geschäftspartnern:

  • Name des Geschäftspartners (Firma/Organisation/Einzelperson).
  • Eingetragene Anschrift
  • Ansprechpartner
  • Name von Mutter- oder Tochtergesellschaften
  • Handelsregisternummer
  • Registrierungsdatum
  • Beschreibung des Kerngeschäfts
  • Wirtschaftliche Eigentümer
  • Anteilseigner / Gesellschafter
  • Vorstand
  • Management Struktur
  • Vorlage relevanter Richtlinien (GWG/KYC Richtlinie, Lieferketten Richtlinie).

Geschäftspartner, welche die Bereitstellung von Informationen verweigern

Falls ein bestehender oder zukünftiger Geschäftspartner die Weitergabe von Informationen verweigert
oder offensichtlich vorsätzlich irreführende Informationen bereitstellt, wird die Karl Faller e.K. alle weiteren
Geschäfte mit der Person oder dem Unternehmen unverzüglich beenden.

Überprüfung der Identifizierung

Die Richtigkeit, der von potentiellen und bestehenden Geschäftspartnern bereitgestellten Informationen
wird mittels Risikoanalysen überprüft und dokumentiert um sicherzustellen, dass wir die wahre Identität
der Person oder des Unternehmens kennen.

Bei der Überprüfung der Identität des Bewerbers werden wir versuchen, mögliche Unstimmigkeiten oder
Warnsignale in Bezug auf die erhaltenen Informationen zu identifizieren. Wir verwenden eine Kombination
aus dokumentarischen Beweisen (z.B. Bewertung der Echtheit des vorgelegten Identitätsnachweises) und
nicht dokumentarischen Beweisen (Prüfung öffentlich zugänglicher Informationen).

Aufzeichnungen

Wir werden Aufzeichnungen über alle erhaltenen Identifizierungs- und Verifizierungsinformationen fünf
Jahre lang aufbewahren. Wir werden auch Aufzeichnungen über alle Bargeld- oder bargeldähnliche Transaktionen
in Höhe ab 10.000, – EUR führen.

Identifikation von Warnsignalen

Basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen von potenziellen und bestehenden Geschäftspartnern,
verwenden wir die folgenden “red-flags” um mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
zu identifizieren:

  • Begrenzte Branchenkenntnisse.
  • Anfrage nach ungewöhnlichen Zahlungsfristen und -Konditionen.
  • Fehlen eines festen Geschäftssitzes oder eines Büros an einem ungewöhnlichen Ort oder in einer risikoreichen Gerichtsbarkeit.
  • Vorschläge für absurde Transaktionen.
  • Nutzung ungewöhnlicher oder ferner Bankinstitute.
  • Nutzung von anderen Finanzinstituten ohne offensichtliche legitime Geschäftszwecke.
  • Häufige und unerklärliche Änderungen der Bankkonten oder des Buchhaltungspersonals.
  • Nutzung von Unternehmen ohne legitimen steuerlichen, rechtlichen oder kommerziellen Grund.
  • Ungewöhnlich komplexe Organisationsstruktur.
  • Ungeklärte Beteiligung Dritter an Transaktionen.
  • Weigerung zur Nennung wirtschaftlich Berechtigter oder von Mehrheitsbeteiligungen wo dies wirtschaftlich
    zu erwarten wäre.
  • Angestrebte Anonymität durch Abwicklung gewöhnlicher Geschäfte über Wirtschaftsprüfer,
    Rechtsanwälte oder andere Vermittler.
  • Ungewöhnliche Durchführung von Bargeldzahlungen.

In Fällen, in denen verdächtige Transaktionen festgestellt wurden, werden diese an die zuständigen Finanzkontrollbehörden
gemeldet.

Überprüfung der GWG-Verfahren und Schulungen

  • Überprüfung der GWG-Verfahren und Schulungen

Karl Faller e.K. wird seine GWG- und KYC-Verfahren mindestens jährlich hinsichtlich Aktualität und Anwendbarkeit
überprüfen. Dies umfasst auch eventuell notwendige Schulungen.

Genehmigt durch autorisierte Personen der Karl Faller e.K.

Name: Heike Faller

Position: Eigentümer

Genehmigt: 31.03.2022

Aktualisiert: 29.02.2024