Verpflichtung zur
Nachhaltigkeit und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken

Richtlinien des Responsible Jewellery Council (RJC).

Karl Faller e.K. ist Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC).

Der RJC ist eine Normen-Organisation, die
gegründet wurde, um verantwortungsbewusste ethische, menschenrechtliche, soziale und ökologische Praktiken
in der gesamten Lieferkette für Schmuck aus Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und farbigen
Edelsteinen voranzutreiben.

Der RJC hat einen Benchmark-Standard für die Schmucklieferkette und
zuverlässige Mechanismen zur Überprüfung verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken mittels Audits durch Dritte entwickelt.

  • Als RJC-Mitglied verpflichten wir uns, unser Geschäft in Übereinstimmung mit dem RJC Code of Practices Standard zu betreiben. Wir verpflichten uns, ethische, menschenrechtliche, soziale und ökologische Erwägungen in unser Tagesgeschäft, unsere Geschäftsplanungsaktivitäten und unsere Entscheidungsprozesse zu integrieren.

Menschen- und Arbeitsrechte

Wir verpflichten uns, in unseren eigenen Betrieben und Geschäftsbeziehungen alle Menschenrechte zu respektieren, in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Unsere Menschenrechtspolitik umfasst die folgenden zentralen Verpflichtungen:

  • Alle Formen von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten, einschließlich, aber nicht
    beschränkt auf körperliche Bestrafung, harte oder erniedrigende Behandlung, sexuelle oder körperliche
    Belästigung, seelischer, körperlicher, verbaler oder sexueller Missbrauch, Vergeltung, Zwang, und
    Einschüchterung. Sowohl direkte als auch indirekte Belästigung in jeglicher Form ist in Arbeitsstätten
    nicht akzeptabel. Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass unsere Mitarbeiter nicht Belästigung oder
    Gewalt ausgesetzt oder damit gegen sich selbst, ihre Familie oder Kollegen bedroht werden.
  • Sich niemals an allen Formen der Kinderarbeit (einschließlich der schlimmsten Formen der Kinderarbeit)
    gemäß Definition der Konventionen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu
    beteiligen oder diese wissentlich zu unterstützen;
  • Sich niemals an Zwangsarbeit im Sinne der Konvention 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
    zu beteiligen oder diese wissentlich zu unterstützen, einschließlich Schuldknechtschaft, betrügerische
    Anwerbung, Menschenhandel und Zwangsarbeit oder unfreiwillige Gefängnisarbeit;
  • Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter;
  • Mitarbeiter mit Würde und Respekt zu behandeln, was Folgendes beinhaltet:
    • Gewährleistung fairer und transparenter Disziplinar- und Beschwerdeverfahren.
    • Anerkennung und Achtung des Rechts aller Mitarbeiter, sich frei zusammenzuschließen und Tarifverhandlungen zu führen.
    • Allen Mitarbeitern faire Beschäftigungsbedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu
      bieten.
    • Alle Formen der Diskriminierung zu verbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
      Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, Kaste, nationaler Herkunft,
      Religion, Behinderung oder genetischen Informationen, Geschlecht, sexueller Orientierung,
      Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, politischer Zugehörigkeit, Familienstand, Elternschaft oder
      Schwangerschaftsstatus, körperliche Erscheinung, HIV-Status, Alter oder andere persönliche
      Merkmale, die nichts mit den inhärenten Anforderungen der Arbeit zu tun haben.
  • Förderung der Menschenrechte in unserem Umgang mit Geschäftspartnern und anderen relevanten
    Stakeholdern.
  • Karl Faller e.K. erwartet von allen Mitarbeitern, Lieferanten und Subunternehmern, dass sie Maßnahmen
    ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Richtlinie eingehalten wird.

Bestechung und Korruption

Karl Faller e.K. verbietet Bestechung und Korruption bei allen Geschäftspraktiken und Transaktionen, die von
seinen Mitarbeitern und in seinem Namen handelnden Vertretern durchgeführt werden. Für die Zwecke dieser
Richtlinie wird Bestechung definiert als das Geben, Anbieten oder Erhalten eines unangemessenen Vorteils an
oder von:

  • Regierungs- oder öffentliche Bedienstete
  • Politische Kandidaten, eine Partei oder ein Beamter oder
  • Alle Mitarbeiter, Direktoren oder leitende Angestellte des Privatsektors oder ihre Agenten oder Vertreter.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wir verpflichten uns, uns nicht an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu beteiligen oder dazu
beizutragen. [add company name] Die Firma Karl Faller hat Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Know Your
Counterparty (KYC) implementiert, um:

  • Die Identität aller Beteiligten festzustellen,
  • Sicherzustellen, dass Geschäftspartner und gegebenenfalls wirtschaftliche Eigentümer nicht auf
    einschlägigen Regierungslisten für Personen oder Organisationen aufgeführt sind, die in Geldwäsche,
    Betrug oder Beteiligung an verbotenen Organisationen und/oder der Finanzierung von Konflikten
    verwickelt sind;
  • Ein Verständnis für die Art und Legitimität der von Geschäftspartnern betriebenen Geschäfte zu
    entwickeln;
  • Transaktionen auf ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten hin zu überwachen.

Umweltmanagement

Wir verpflichten uns, die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu reduzieren und zu kontrollieren.
Dies beinhaltet:

  • Den verantwortungsvollen Umgang mit allen Abfällen sowie Emissionen in Luft, Wasser und Land zu
    minimieren.
  • Die Etablierung von Energie- und Wassereffizienzmaßnahmen.
  • Sofern möglich und zutreffend, das Streben nach einer verantwortungsvollen und effizienten Nutzung
    anderer natürlicher Ressourcen.

Angaben zu unseren Produkten

Wir werden wissentlich keine unwahren, irreführenden oder täuschenden Angaben zu machen oder wesentliche
Merkmale beim Verkauf, der Werbung oder der Vermarktung von unseren Produkten verschweigen. Wir
verpflichten uns außerdem, Informationen zu den physikalischen Eigenschaften gemäß dem Code of Practices-
Standard des Responsible Jewellery Council (RJC) offenzulegen.

Lieferkettenrichtlinie – Konflikt- und Hochrisikogebiete

Diese Richtlinie bekräftigt unsere Verpflichtung, die Menschenrechte zu respektieren, Beiträge zur Finanzierung
von Konflikten zu vermeiden und alle relevanten UN-Sanktionen, Resolutionen und Gesetze einzuhalten.

Als Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC) verpflichten wir uns ebenfalls, mittels unabhängiger
Überprüfung durch Dritte nachzuweisen, dass wir:

  • Die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der
    Internationalen Arbeitsorganisation zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit
    respektieren,
  • Uns nicht an Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligen oder diese
    tolerieren,
  • Die Transparenz staatlicher Zahlungen und rechtskonformer Sicherheitskräfte in der Rohstoffindustrie
    unterstützen.
  • Illegale bewaffnete Gruppen weder direkt noch indirekt unterstützen;
  • Beteiligte in die Lage versetzen, Bedenken hinsichtlich der Schmucklieferkette zu äußern; und
  • setzen den fünfstufigen OECD-Rahmen als Managementprozess für die risikobasierte Sorgfaltsprüfung für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten um.

Wir verpflichten uns auch, unseren Einfluss geltend zu machen, um Missbrauch durch andere zu verhindern.

In Bezug auf schwerwiegende Missbräuche im Zusammenhang mit der Förderung, dem Transport oder dem Handel von Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und Farbedelsteinen: Wir werden die Begehung von Straftaten weder tolerieren noch davon profitieren, dazu beitragen, sie unterstützen oder erleichtern:

  • Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung,
  • Zwangs- oder Pflichtarbeit,
  • Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit,
  • Menschenrechtsverletzungen und -verstöße oder
  • Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
    oder Völkermord.

Wir werden die Zusammenarbeit mit vorgelagerten Lieferanten sofort einstellen, wenn wir ein angemessenes
Risiko feststellen, dass sie die vorher beschriebenen Missbräuche begehen oder von einer Partei beziehen oder
mit einer Partei verbunden sind, die diese Missbräuche begeht.

In Bezug auf die direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen: Wir dulden keine direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschaffung von Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und farbigen Edelsteinen von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder deren Verbündeten, die illegal handeln, Zahlungen an sie leisten oder sie anderweitig unterstützen oder ausrüsten:

  • Minenstandorte, Transportwege, Orte, an denen Gold, Silber, Metalle der Platingruppe, Diamanten und
    farbige Edelsteine gehandelt werden, und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette kontrollieren; oder
  • Geld oder Mineralien an Minen, entlang von Transportwegen oder an Orten, an denen Gold, Silber,
    Metalle der Platingruppe, Diamanten und farbige Edelsteine gehandelt werden, oder von
    Zwischenhändlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern besteuern oder erpressen.

Wir werden die Zusammenarbeit mit vorgelagerten Lieferanten sofort einstellen, wenn wir ein angemessenes
Risiko feststellen, dass sie von einer Partei beziehen oder mit einer Partei verbunden sind, die nichtstaatliche
bewaffnete Gruppen wie vorab beschrieben direkt oder indirekt unterstützt.

In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte: Wir bekräftigen, dass die Rolle der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte darin besteht, für die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Einrichtungen, der Ausrüstung und des Eigentums im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit zu sorgen, einschließlich der Gesetze, die die Menschenrechte garantieren. Wir werden weder direkt noch indirekt öffentliche oder private Sicherheitskräfte unterstützen, die die in Absatz 4 beschriebenen Missbräuche begehen oder die wie in Absatz 6 beschrieben illegal handeln.

In Bezug auf Bestechung und betrügerische Falschdarstellung der Herkunft von Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und Farbedelsteinen: Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, geben oder fordern und uns der Aufforderung zur Zahlung von Bestechungsgeldern widersetzen, um die Herkunft von Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und Farbedelsteinen zu verbergen oder zu verschleiern, oder um Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an Regierungen für die Zwecke der Gewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports von Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und Farbedelsteinen gezahlt werden, falsch darzustellen.

In Bezug auf Geldwäsche: Wir unterstützen die Bemühungen zur Beseitigung der Geldwäsche und tragen dazu bei, wenn wir ein angemessenes Risiko erkennen, das aus der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder dem Export von Gold, Silber, Platingruppenmetallen, Diamanten und Farbedelsteinen resultiert oder damit verbunden ist.

Beschwerdemechanismus

Karl Faller e.K. hat dieses Verfahren etabliert, um alle Bedenken oder Beschwerden von interessierten
Beteiligten und Interessenvertretern in Bezug auf seine Lieferkette und Geschäftspraktiken festzustellen.

Bedenken können von interessierten Beteiligte per E-Mail unter Verwendung der folgenden Kontaktinformationen
geäußert werden:

Name: Heike Faller oder Dr. Konrad Henn

Email: compliance@karl-faller.de

Nach Eingang einer Beschwerde werden wir folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Uns so schnell wie möglich mit der Person in Verbindung setzen, um gegebenenfalls weitere Informationen zu Ihrer Beschwerde zu erhalten,
  • Entscheiden, wer intern die geeignete Person ist, um die Beschwerde zu bearbeiten, oder sie an eine
    zuständige Stelle weiterleiten, z. B. ein relevantes Unternehmen, einen Branchenverband oder eine
    andere Organisation,
  • Maßnahmen festlegen, die ggf. zu ergreifen sind oder die Situation beobachten,
  • die Person über alle Entscheidungen oder Ergebnisse informieren und
  • Mindestens fünf Jahre lang Aufzeichnungen über eingegangene Beschwerden und eingeleiteten
    Maßnahmen aufbewahren.

Name: Heike Faller

Position: Inhaberin

Genehmigt: 01.03.2022

Aktualisiert: 12.01.2024

Name: Dr. Konrad Henn

Position: Geschäftsführer

Genehmigt: 01.03.2022

Aktualisiert: 12.01.2024